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Datenschutzhinweise für Lernstrecken

edfy Lehrwerk · Stand: 8. September 2026 · Version: edfy-lehrwerk-privacy-2026-09-08

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Kurz erklärt

Eine Lehrkraft weist einer Lerngruppe eine Lernstrecke zu. Schülerinnen und Schüler öffnen sie über einen gemeinsamen Link und einen persönlichen Code. Gespeicherte Antworten, Dateien, Fortschritte und Abgaben kann nur die zuständige Lehrkraft einsehen. Für diese Schülerdaten ist grundsätzlich die einsetzende Schule verantwortlich; edfy verarbeitet sie als technischer Dienstleister nach Weisung der Schule.

Hinweis zum aktuellen MVP

Der Lernstreckenbereich befindet sich im Pilotbetrieb. Eine automatische, von der Schule steuerbare Löschung und die vertragliche Auftragsverarbeitung sind noch nicht vollständig in das Produkt eingebunden. Bis diese Voraussetzungen erfüllt und der Einsatz von der Schule freigegeben sind, darf der MVP nicht regulär mit identifizierenden Schülerdaten eingesetzt werden. Für Erprobungen sind ausschließlich Testdaten oder wirksam pseudonymisierte Angaben zu verwenden.

1. Verantwortliche Stellen

Schülerdaten im schulischen Einsatz

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist grundsätzlich die Schule, die über Zweck und Einsatz der Lernstrecke entscheidet. Kontaktdaten der Schule und ihres Datenschutzbeauftragten müssen die Schule beziehungsweise die Lehrkraft vor dem Einsatz bereitstellen. Betroffenenrechte sind vorrangig gegenüber der Schule geltend zu machen.

Technischer Dienstleister und eigene Kontodaten

Martin Schuurmann, Humboldtplatz 8, 46397 Bocholt, Deutschland, E-Mail: edfy.app@gmail.com. edfy verarbeitet Lernstreckendaten nur auf dokumentierte Weisung der Schule. Für das Lehrkraftkonto, Lizenzierung, IT-Sicherheit und den Betrieb eigener Dienste ist der Betreiber im jeweils gesetzlich bestimmten Umfang selbst verantwortlich.

2. Zwecke und Datenkategorien

Die Verarbeitung dient der Bereitstellung, Bearbeitung und pädagogischen Auswertung einer von der Schule eingesetzten Lernstrecke. Dabei können folgende Daten verarbeitet werden:

  • Bezeichnung und technische Kennung der Lerngruppe,
  • Name oder von der Schule vergebener Anzeigename sowie interne Personenkennung,
  • persönlicher Zugangscode in geschützter Form und Sitzungsdaten,
  • Antworten, hochgeladene Arbeitsprodukte, Bearbeitungsstand und Zeitpunkte,
  • Abgabestatus, automatisiert ermittelte Teilwerte, Bewertung und Rückmeldung der Lehrkraft,
  • für Sicherheit und Betrieb erforderliche Protokolldaten, insbesondere IP-Adresse, Browserangaben und Ereigniszeitpunkt.

Gesundheitsdaten, Angaben zu Behinderungen, Religion oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nicht in Freitextfeldern oder Uploads eingetragen werden, sofern die Schule hierfür nicht ausnahmsweise eine gesonderte Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahme festgelegt hat.

3. Rechtsgrundlagen

Die Schule legt und dokumentiert die Rechtsgrundlage. Für öffentliche Schulen in Nordrhein-Westfalen kommt für erforderliche digitale Lehr- und Lernmittel regelmäßig Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 und 5 Schulgesetz NRW und der VO-DV I in Betracht. Für Schulen anderer Bundesländer oder Schulen in freier Trägerschaft gelten die dort einschlägigen Vorschriften.

Eine Einwilligung ist nicht die Standardgrundlage für eine verpflichtend eingesetzte Lernstrecke. Sie kommt nur für wirklich freiwillige Zusatzfunktionen in Betracht, deren Ablehnung keinen Nachteil verursacht.

4. Herkunft der Daten

Gruppenzuordnung, Name oder Anzeigename und interne Kennung stammen aus der von der Lehrkraft ausgewählten Lerngruppe. Antworten und Arbeitsprodukte geben Schülerinnen und Schüler selbst ein. Bewertung und Rückmeldung stammen von der Lehrkraft. Technische Protokolldaten entstehen bei der Nutzung.

5. Empfänger und Auftragsverarbeitung

Innerhalb der Schule erhalten nur die zuständige Lehrkraft und von der Schule ausdrücklich berechtigte Personen Zugriff. edfy darf die Daten erst nach Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für die Schule verarbeiten. Für Hosting und Serverbetrieb wird technische Infrastruktur von IONOS eingesetzt. Weitere Unterauftragsverarbeiter dürfen nur nach den im Vertrag festgelegten Regeln eingesetzt werden.

Antworten, Uploads und Bewertungen aus Lernstrecken werden derzeit nicht an KI-Dienste übermittelt, nicht für Werbung verwendet und nicht für produktübergreifende Nutzerprofile ausgewertet. Auf den Lernstreckenseiten findet kein optionales Webtracking statt.

6. Zugang und Sicherheit

Der gemeinsame Link allein eröffnet keinen persönlichen Arbeitsstand. Zusätzlich ist der individuelle Zugangscode erforderlich. Zugangscodes werden gehasht und zusätzlich verschlüsselt gespeichert; Sitzungen verwenden zufällige, zeitlich begrenzte Tokens in sicheren HTTP-only-Cookies. Übertragung erfolgt verschlüsselt. Lehrkräfte sehen nur die von ihnen eingesetzten Lernstrecken. Uploads werden auf zulässige Bildformate begrenzt, technisch geprüft, neu kodiert und zugriffsgeschützt gespeichert.

Der persönliche Code ist wie ein Passwort zu behandeln und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust kann die Lehrkraft neue Codes erzeugen.

7. Speicherdauer und Löschung

Die Schule bestimmt im Rahmen der für sie geltenden Aufbewahrungsvorschriften, wie lange Bearbeitungsstände, Abgaben und Bewertungen benötigt werden. edfy muss diese Frist im Auftrag der Schule umsetzen und Daten nach Vertragsende löschen oder zurückgeben, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Technische Webserver-Protokolle unterliegen derzeit einer täglichen Rotation mit 14 aufbewahrten Rotationen.

Im aktuellen MVP fehlt noch eine vollständige schulindividuelle Löschsteuerung. Das ist vor dem regulären Einsatz zu ergänzen. Ein bloßes Schließen einer Lernstrecke löscht die zugehörigen Schülerdaten derzeit nicht.

8. Automatische Auswertung

Bei dafür vorgesehenen Aufgaben kann das System fachliche Teilwerte anhand hinterlegter Lösungen berechnen. Daraus entsteht keine automatische Zeugnisnote und keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung. Pädagogische Auswertung und Bewertung bleiben Aufgabe der Lehrkraft.

9. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben im gesetzlichen Umfang insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Anfragen zu schulischen Lernstreckendaten sind an die Schule zu richten. edfy unterstützt die Schule bei der Bearbeitung solcher Anfragen. Anfragen an den Betreiber können an edfy.app@gmail.com gesendet werden.

10. Voraussetzungen vor dem schulischen Einsatz

  1. Freigabe durch die zuständige Schule beziehungsweise Schulleitung und Einbindung des schulischen Datenschutzbeauftragten,
  2. Prüfung und Dokumentation der Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit,
  3. Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen und Unterauftragsverarbeiter,
  4. Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist,
  5. Information der Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls der Eltern vor Beginn der Verarbeitung,
  6. Festlegung von Berechtigungen, Aufbewahrungs- und Löschfristen.

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